Grundprinzip
Die Krankenkasse refundiert nicht das tatsächliche Honorar, sondern nur einen Anteil auf Basis des Kassentarifs.
Eltern tragen daher meist einen Selbstbehalt.
Schritt-für-Schritt Ablauf
1. Ärztliche Verordnung einholen
Vor oder spätestens zu Beginn der Therapie:
- Kinderärzt:in, Hausärzt:in oder Fachärzt:in
- Verordnung muss lauten: „Physiotherapie“ (z. B. 10 Einheiten)
Wichtig: Diagnose oder Behandlungsgrund muss angeführt sein.
2. Therapie in der Wahlpraxis
- Behandlung bei spezialisierter Kinderphysiotherapeut:in
- Eltern bezahlen die Honorarnote zunächst selbst
3. Unterlagen einreichen
Nach Abschluss (oder gesammelt nach mehreren Einheiten) werden bei der Krankenkasse eingereicht:
- ärztliche Verordnung (Original oder Kopie)
- bezahlte Honorarnote
- Zahlungsnachweis (z. B. Überweisungsbestätigung)
Einreichung möglich:
- online über das Kassenportal (z. B. „Meine ÖGK“)
- per Post
- persönlich in einer Servicestelle
4. Höhe der Rückerstattung
Die Refundierung beträgt je nach Kasse ungefähr:
- ÖGK: ca. 30–40 € pro Einheit
- BVAEB / SVS: meist etwas höher
Der genaue Betrag hängt vom internen Kassentarif ab, nicht vom tatsächlichen Preis der Therapie.
Beispiel:
- Honorar pro Einheit: 90 €
- Refundierung: 35 €
- Eigenanteil der Eltern: 55 €
Wichtige formale Voraussetzungen
Damit die Rückerstattung erfolgt, muss:
- die Verordnung korrekt ausgestellt sein
- die Therapie der Verordnung entsprechen (z. B. Anzahl der Einheiten)
- die Honorarnote alle Pflichtangaben enthalten:
- Name und Berufsbezeichnung der Therapeutin
- Datum der Behandlung
- Art der Leistung (Physiotherapie)
- Betrag
- Zahlungsbestätigung („Betrag dankend erhalten“ oder Überweisungsnachweis)
Fristen
Die Einreichung sollte üblicherweise innerhalb von 6 Monaten nach Behandlungsende erfolgen (je nach Kasse empfohlen). Spätere Einreichungen können abgelehnt werden.
Besonderheiten bei Säuglingen und Kindern
- Verordnungen werden von Kinderärzt:innen meist rasch ausgestellt
- Bei Frühförderbedarf kann die Therapie sofort begonnen und die Verordnung nachgereicht werden (üblich in der Praxis)
- Eine chefärztliche Bewilligung ist heute oft nicht mehr notwendig, kann aber je nach Kasse im Einzelfall verlangt werden