Der Weg zur Kinder- und Säuglingsphysiotherapie ist in Österreich klar geregelt. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten – mit ärztlicher Verordnung (Refundierung möglich) oder direkt als Privatleistung.
1. Mit ärztlicher Verordnung (empfohlener Standardweg)
Dieser Weg ermöglicht eine teilweise Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse.
Ablauf:
- Untersuchung bei Kinderärzt, Hausärzt oder Fachärzt
- Ausstellung einer Heilmittelverordnung („Physiotherapie“, z. B. 10 Einheiten)
- Terminvereinbarung in unserer Praxis
- Therapie – Rechnung bezahlen
- Einreichen von Verordnung und Rechnung bei der Krankenkasse → Teilrefundierung
Typische Gründe für eine Zuweisung:
- Entwicklungsverzögerungen
- Asymmetrien und Kopfhaltungsprobleme
- Frühgeburt
- Muskeltonusstörungen
- orthopädische oder neurologische Auffälligkeiten
2. Direkt zur Therapie ohne Verordnung (Privatleistung)
Ein Therapiebeginn ist auch ohne ärztliche Verordnung möglich, etwa bei:
- ersten motorischen Auffälligkeiten
- Fragen zur Lagerung und Handhabung des Säuglings
- präventiver Entwicklungsförderung
Bitte beachten: Ohne Verordnung ist keine Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse möglich.
3. Zuweisung nach Geburt oder durch Spezialambulanzen
Nach Frühgeburt oder bei Auffälligkeiten erfolgt die Empfehlung häufig direkt über:
- Neonatologie / Kinderklinik
- sozialpädiatrische Ambulanzen
- interdisziplinäre Entwicklungsdiagnostik
Wichtig
Früher Therapiebeginn ist bei Säuglingen und Kindern medizinisch sinnvoll und üblich. Bei Unsicherheit kann die physiotherapeutische Abklärung auch zunächst privat erfolgen; eine ärztliche Verordnung kann anschließend eingeholt werden.
Gerne beraten wir Sie telefonisch, welcher Weg in Ihrer Situation sinnvoll ist.