Der Weg zur Kinder- und Säuglingsphysiotherapie ist in Österreich klar geregelt. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten – mit ärztlicher Verordnung (Refundierung möglich) oder direkt als Privatleistung.

1. Mit ärztlicher Verordnung (empfohlener Standardweg)

Dieser Weg ermöglicht eine teilweise Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse.

Ablauf:

  1. Untersuchung bei Kinderärzt, Hausärzt oder Fachärzt
  2. Ausstellung einer Heilmittelverordnung („Physiotherapie“, z. B. 10 Einheiten)
  3. Terminvereinbarung in unserer Praxis
  4. Therapie – Rechnung bezahlen
  5. Einreichen von Verordnung und Rechnung bei der Krankenkasse → Teilrefundierung

Typische Gründe für eine Zuweisung:

  • Entwicklungsverzögerungen
  • Asymmetrien und Kopfhaltungsprobleme
  • Frühgeburt
  • Muskeltonusstörungen
  • orthopädische oder neurologische Auffälligkeiten

2. Direkt zur Therapie ohne Verordnung (Privatleistung)

Ein Therapiebeginn ist auch ohne ärztliche Verordnung möglich, etwa bei:

  • ersten motorischen Auffälligkeiten
  • Fragen zur Lagerung und Handhabung des Säuglings
  • präventiver Entwicklungsförderung

Bitte beachten: Ohne Verordnung ist keine Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse möglich.

3. Zuweisung nach Geburt oder durch Spezialambulanzen

Nach Frühgeburt oder bei Auffälligkeiten erfolgt die Empfehlung häufig direkt über:

  • Neonatologie / Kinderklinik
  • sozialpädiatrische Ambulanzen
  • interdisziplinäre Entwicklungsdiagnostik

Wichtig

Früher Therapiebeginn ist bei Säuglingen und Kindern medizinisch sinnvoll und üblich. Bei Unsicherheit kann die physiotherapeutische Abklärung auch zunächst privat erfolgen; eine ärztliche Verordnung kann anschließend eingeholt werden.

Gerne beraten wir Sie telefonisch, welcher Weg in Ihrer Situation sinnvoll ist.